A. B:______ kauften am 4. August 2016 das Grundstück B:______ Gbbl. Nr. 1000. Der Grundbucheintrag erfolgte am 9. September 2016. Zugleich stellten sie ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. 1 Mit Verfügung vom 11. Oktober 2016 veranlagte das Grundbuchamt A:______. (nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration im Betrag von Fr. 3'691.80 und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von vier Jahren ab dem Datum des Grundstückerwerbs.