A. A._________ und B._________ erwarben mit Kaufvertrag vom 19. Juli 2017 (mit Nachtrag vom 31. Juli 2017) als Miteigentümer je zur Hälfte das Grundstück Gbbl. Nr. 1000. Die Grundbuchanmeldung erfolgte am 21. Juli 2017. Zugleich stellten sie ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum und nachträgliche Steuerbefreiung.