Am 2. Juni 2020 reichen B.______ dem Grundbuchamt je das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie je eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ ein. Das Grundbuchamt fordert mit Schreiben vom 15. Juni 2020 B.______ auf, neue Hauptwohnsitzbestätigungen einzureichen, da auf den eingereichten Unterlagen das Datum des Einzuges an der D.______ 2000 sowie die Bemerkung der ununterbrochenen Wohndauer fehlen. Gleichzeitig bittet das Grundbuchamt B.______ zum Umstand Stellungnahme zu nehmen, dass die Firmen X.______ AG, Y.______ AG und die Z.______ AG unter derselben Adresse (D.______ 2000) gemeldet sind.