A. Mit Kaufvertrag vom 26. Januar 2017 erwerben B.______ das Grundstück C.______ Gbbl.-Nr. 1000. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung wird am 8. Februar 2017 beim Grundbuchamt A.______ (nachfolgend Grundbuchamt), ein Gesuch um nachträgliche Befreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt. Mit Verfügung vom 27. März 2017 veranlagt das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 17'658.10 und stundet die Steuer im Umfang von Fr. 14'400.– für die Dauer von vier Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B. Am 2. Juni 2020 reichen B.____