Der Gegenvorschlag war in den parlamentarischen Beratungen umstritten. Die Befürworterinnen und Befürworter des Gegenvorschlags setzten sich im Rat schliesslich durch; ihr Ziel war die Förderung selbstbewohnten Eigentums (vgl. etwa Voten Grossräte Blank, Widmer und Sutter, in Tagblatt des Grossen Rates 2013 S. 622 und S. 650). Die Entstehungsgeschichte zeigt auf, dass der Gesetzgeber das Erfordernis der zweijährigen Nutzungsdauer bewusst streng gefasst hat.