Mit Verfügung vom 14. August 2017 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration im Betrag von Fr. 12'582.– und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Grundbuchanmeldung. 1 B. Am 11. Mai 2019 kam es in der von A._____ und B.________ erworbenen Liegenschaft zu einem Brand. Die Liegenschaft war unbewohnbar und A._____ und B.________ zogen nach E.___ um.