Mit Verfügung vom 28. September 2016 veranlagte das Grundbuchamt D.______ (nachfolgend Grundbuchamt) die Handänderungssteuer im Betrag von 4'230.– und stundete diese gleichzeitig für eine Dauer 1 von vier Jahren ab dem Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.