Am 18. Dezember 2019 reicht A.______ beim Grundbuchamt als Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums das Grundbuchformular 2b sowie eine vom 16. Dezember 2019 datierte Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ ein. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2019 weist das Grundbuchamt das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung vom 26. Oktober 2017 ab und hebt die Stundungsverfügung vom 11. Dezember 2017 auf. Ferner legt es A.______ die gestundete Handänderungssteuer inkl. Zins und Gebühren in der Höhe von insgesamt Fr. 9'000.50 zur Bezahlung auf. Es begründet dies damit, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht gegeben seien.