A. Mit Kaufvertrag vom 26. Oktober 2017 erwirbt A.______ das Grundstück C.______-Gbbl. Nr. 1000, das er bereits seit 1. April 2011 bewohnt hat, zu Eigentum. Gleichen Datums stellt er ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Diese Unterlagen reicht er am 22. November 2017 beim Grundbuchamt B.______ (nachfolgend. Grundbuchamt) ein. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2017 stundet das Grundbuchamt die veranlagte Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 8'190.– für die Dauer von drei Jahren ab Zeitpunkt des Grundstückserwerbs. Am 18. Dezember 2019 reicht A.___