Die Bestimmungen des HG zur Befreiung von der Handänderungssteuer gehen auf den direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zurück. Die Initiative, welche später zurückgezogen worden ist, hat die ersatzlose Aufhebung der Handänderungssteuer verlangt (Vortrag des Regierungsrates zur Volksinitiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer», Tagblatt des Grossen Rates 2013, Beilage 16, S. 2; nachfolgend Vortrag Regierungsrat).