Sie habe vergleichbare Situationen (familiäre und nicht familiäre Wohngemeinschaften) zu Unrecht unterschiedlich behandelt. Eine solche ungleiche Behandlung von gemeinsamen Haushalten im familiären und nicht familiären Bereichen sei auch aus den im Internet einsehbaren Weisungen und Praxishinweisen der Geschäftsleitung der Grundbuchämter nicht ersichtlich.