Am 25. November 2019 reichte B.______ dem Grundbuchamt die Hauptwohnsitzbestätigung der Stadt C.______ vom 25. November 2019 ein und ersucht um nachträgliche Steuerbefreiung im Betrag der bisher gestundeten Handänderungssteuer von Fr. 10'800.–. Mit Schreiben vom 21. Januar 2020 ersuchte das Grundbuchamt B.______ zum Umstand Stellung zu nehmen, dass gemäss Gemeinderegister an der Adresse D.______ 10 in E.______ in seiner Wohneinheit im Zeitraum der 2-jährigen Wohnsitzdauer weitere Personen wohnhaft gewesen seien. In seiner Stellungnahme vom 28. Januar 2020 bestätigte B.______, dass er mit F.______ und G.__