Handänderungssteuer: Selbstgenutztes Wohneigentum Eine Steuerbefreiung gestützt auf Art. 11b Abs. 1 HG setzt voraus, dass die Erwerberin bzw. der Erwerber die Liegenschaft ausschliesslich zu Wohnzwecken nutzen, d.h. alleine oder mit Familienmitgliedern darin wohnt. Der Begriff «Familienmitglieder» ist dabei weit zu verstehen und umfasst auch familienähnliche Lebensgemeinschaften. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist, dass eine Lebensgemeinschaft auf unbestimmte und nicht auf absehbare Zeit eingegangen wurde und die Beteiligten eine enge persönliche und emotionale Beziehung zueinander haben.