Eventualiter beantragt er, dass für die Berechnung der geschuldeten Steuer die internen Gesamteigentumsanteile berücksichtigt werden und die Steuer nur im Umfang seines geringen Anteils von Fr. 32'000.00 an der gesamten Kaufsumme erhoben werde. Schliesslich beantragt er für den Fall der Beschwerdeabweisung einen Erlass der Handänderungssteuer aufgrund eines Härtefalls. In seiner Vernehmlassung vom 7. Juli 2020 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hält mit seiner Eingabe vom 18. August 2020 an seiner Beschwerde fest.