_ vom 6. August 2018 betreffend Eheschutz sei für das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum insofern zu berücksichtigen, als ihm die Steuerbefreiung für seinen internen hälftigen Gesamteigentumsanteil für den Betrag von Fr. 3’850.25 zuzüglich Zins ebenfalls zu gewähren und das gesetzliche Grundpfandrecht in diesem Umfang zu löschen sei. Eventualiter beantragt er, dass für die Berechnung der geschuldeten Steuer die internen Gesamteigentumsanteile berücksichtigt werden und die Steuer nur im Umfang seines geringen Anteils von Fr. 32'000.00 an der gesamten Kaufsumme erhoben werde.