B. Am 20. Februar 2020 reicht C.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein. D.______ bestätigt gegenüber dem Grundbuchamt mit Schreiben vom 9. März 2020, dass er die Voraussetzungen für die zweijährige Wohndauer nicht erfülle, da er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei. Mit Verfügung vom 20. Mai 2020 nimmt das Grundbuchamt vom Teilrückzug des Gesuchs um nachträgliche Steuerbefreiung Kenntnis und passt die Stundungsverfügung vom 17. Mai 2017 an. Die seinem internen hälftigen Gesamteigentumsanteil entsprechende Handänderungssteuer zuzüglich Zins werden D.______ zur Bezahlung auferlegt.