Mit Verfügung vom 17. Mai 2017 veranlagt das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 7’700.50 und stundet die Steuer in diesem Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.