A. Mit Kaufvertrag vom 13. September 2016 erwerben B.______ die Grundstücke C.______ Gbbl.-Nrn. 1000, 2000, 3000, 4000 und 5000 zu Gesamteigentum als einfache Gesellschaft. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung wird beim Grundbuchamt A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Befreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt. Mit Verfügung vom 17. Mai 2017 veranlagt das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 7’700.50 und stundet die Steuer in diesem Umfang für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.