b An einem Gesamthandvermögen bestehen keine gesetzlichen Quoten. Die Art und die Höhe der Beiträge an die einfache Gesellschaft spielen deshalb bei der Berechnung der durch die einzelnen Gesellschafter zu zahlenden Handänderungssteuern keine Rolle. (E. 4.7). Impôt sur les mutations: logement destiné à l’usage personnel