Die Verpflichtung der Käuferschaft, auch die «Kaufsprovision» an die Vermittlerin zu leisten, ist Teil des Kaufvertrages. In diesem hat sie sich gegenüber ihrer Vertragspartnerin nicht nur verpflichtet, den deklarierten Kaufpreis zu bezahlen, sondern auch noch einem Dritten (der Vermittlerin) die «Kaufsprovision» zu leisten. Beide Beträge stellen die Gegenleistung der Käuferschaft für den Grundstückerwerb dar. Somit ergibt sich, dass die von der Käuferschaft an die Vermittlerin zu bezahlende «Kaufsprovision» in der Höhe von Fr. 21'540.– (inkl. MWST) Teil des Grundstückkaufgeschäfts ist und damit einen Teil des Entgelts für den Erwerb des Eigentums darstellt.