5. 5.1 Im Kaufvertrag vom 29. Oktober 2017 verpflichtet sich die Käuferschaft nicht nur zur Leistung des deklarierten Kaufpreises an die Verkäuferschaft, sondern auch, der Vermittlerin die «Kaufsprovision» von Fr. 21'540.– (inkl. MWST) zu bezahlen. Diese zweite Verpflichtung geht sie gegenüber der Verkäuferschaft, ihrer Kaufvertragspartnerin, ein und nicht unmittelbar gegenüber der Vermittlerin, die nicht als Vertragspartei am Kaufvertrag beteiligt ist.