Andernfalls sei sie jedoch von der Verkäuferschaft geschuldet. Erst im Kaufvertrag sei die Käuferschaft die Verpflichtung eingegangen, der Vermittlerin die von der Verkäuferschaft geschuldete Provision zu bezahlen. Diese sei Teil ihrer Gegenleistung für den Erwerb des Grundeigentums und müsse daher im deklarierten Kaufpreis enthalten sein. Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision sei im Kaufvertrag jedoch unter einem anderen Titel aufgeführt worden. Im Übrigen sei der im Kaufvertrag enthaltene Hinweis falsch, wonach die von der Käuferschaft zu bezahlende Provision keine Schuld der Verkäuferschaft darstelle.