In Ziffer 4 des Vertrages wird vereinbart, dass sie der Vermittlerin keine Provision schuldet, ausser in gewissen, hier jedoch nicht zutreffenden Fällen. Zudem kommen die Vertragsparteien überein, dass die Vermittlerin in Fällen wie dem Vorliegenden von der Käuferschaft eine «Kaufsprovision» von Fr. 20'000.- zzgl. MWST pro Eigentumswohnung fordert, und dass das Inkassorisiko bei ihr liegt.