2. 2.1 Im Vermittlungsvertrag vom 25. Juni 2019 beauftragt die spätere Verkäuferschaft die F.______Immobilien AG (nachfolgend: Vermittlerin), für mehrere Grundstücke (so auch die hier Interessierenden) den Abschluss eines Kaufvertrages zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss eines solchen Vertrages nachzuweisen. In Ziffer 4 des Vertrages wird vereinbart, dass sie der Vermittlerin keine Provision schuldet, ausser in gewissen, hier jedoch nicht zutreffenden Fällen.