5 4.2 Die Stundung der Handänderungssteuer wurde für das gesamte Grundstück gewährt. Damit wurde die nachträgliche Steuerbefreiung in Aussicht gestellt, sofern die Voraussetzungen von Art. 11b Abs. 1 HG erfüllt sind. Folglich muss das gesamte Grundstück während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck genutzt werden. Zum Grundstück gehört nun aber auch die im Baurecht errichtete unterirdische Garage, die nicht ausschliesslich durch die Beschwerdeführenden genutzt wird. Vielmehr haben diese D.______ ein Mitbenutzungsrecht an der Garage eingeräumt.