C. Mit Eingabe vom 13. Mai 2020 führen A.______ (nachfolgend Beschwerdeführende), vertreten durch Notarin E.______, Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz und ersuchen um Aufhebung der Verfügungen vom 21. April 2020 sowie um Erlass der Handänderungssteuer betreffend das Grundstück Nr. 1000. In der Vernehmlassung vom 2. Juni 2020 beantragt das Grundbuchamt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: