A. Die Ehegatten A.______ kaufen am 9. Januar 2018 die Parzelle B.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum. Zugleich ersuchen sie beim Grundbuchamt Seeland (nachfolgend Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 26. März 2018 wird die Stundung gemäss der Selbstdeklaration der Ehegatten A.______ für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs für den Betrag von Fr. 9’900.– gewährt. Für die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.