Demnach entscheidet die Direktion für Inneres und Justiz: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung des Grundbuchamtes vom 4. Mai 2020 wird aufgehoben und die Sache wird zur Beurteilung im Sinne der Erwägungen an das Grundbuchamt zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton Bern. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 5