A. Mit Kaufvertrag vom 8. Dezember 2017 erwarben A.___________ und seine damalige Lebenspartnerin die Stockwerkeinheiten Gbbl. Nr. 100-1, 100-2 und 100-3 je zur Hälfte zu Miteigentum. Die Grundbuchanmeldung erfolgte am 14. März 2018. Zugleich stellten sie ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum und nachträgliche Steuerbefreiung. Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt mit Verfügung vom 6. Juni 2018 die Handänderungssteuer auf Fr. 8'730.00 und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückerwerbs.