Ihr Baugesuch vom 30. November 2017 sei aufgrund formeller und offenkundiger materieller Mängel am 13. Dezember 2017 zur Verbesserung zurückgewiesen worden. Nach erneuter Einreichung des Baubewilligungsgesuchs am 10. Januar 2018 sei dieses am 28. Mai 2018 bewilligt worden. Die Beschwerdeführenden seien anschliessend am 21. Februar 2019 bzw. 1. November 2018 in das Haus eingezogen. Die Beschwerdeführenden begründen die Erstreckung der Stundungsfrist auf vier Jahre insbesondere damit, dass das Bauvorhaben durch die Baupolizei eingestellt worden sei, da es sich um eine denkmalgeschützte Baute handle. Anschliessend sei ein umfangreiches Baubewilligungsverfahren notwendig gewesen.