3. Der Kaufvertrag des Grundstücks D.__________ Gbbl. Nr. 2000-2 wurde am 28. Februar 2017 im Grundbuch eigetragen. Dieses Datum gilt als Erwerbsdatum. Am 25. Oktober 2017 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 9'918.– für eine Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb, d.h. bis zum 28. Februar 2020. Diese Dauer setzt sich zusammen aus einer Einzugsfrist von einem Jahr (bis zum 28. Februar 2018) und einer anschliessenden Wohndauer von zwei Jahren.