B. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 6. März 2020 erheben A.______ und B._________________ (nachfolgend: Beschwerdeführende) am 8. April 2020 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und stellen folgende Anträge: «Der Entscheid des Grundbuchamtes, C____, vom 6. März 2020 sei aufzuheben und die Frist zur Begründung des Hauptwohnsitzes durch die Beschwerdeführer sei auf vier Jahre zu erstrecken.».