__ als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer einen Betrag von Fr. 725'000.– auf. Zudem ersuchten sie beim zuständigen Grundbuchamt (nachfolgend: Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum im Betrag von Fr. 13’050.–. Das Grundbuchamt veranlagte mit Verfügung vom 25. Oktober 2017 die Handänderungssteuer im Betrag von Fr. 9'918.– und stundete diese für drei Jahre ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.