4.2 Die Beschwerdeführenden können aus dem Umstand, dass ihnen die Tragweite der Vermietung der Einliegerwohnung nicht bewusst war, nichts zu ihren Gunsten ableiten. Wären die Beschwerdeführenden unsicher gewesen, ob eine Vermietung von Teilen des erworbenen Wohneigentums unter den gegebenen Umständen möglich und mit der nachträglichen Steuerbefreiung vereinbar ist, wäre es ihnen möglich und zumutbar gewesen, sich an ihre Notarin zu wenden oder beim Grundbuchamt nachzufragen. Das Grundbuchamt trifft keine Pflicht, Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller von sich aus auf allfällige Probleme hinzuweisen.