Zudem sei die Wohnsituation in der gekauften Liegenschaft jederzeit transparent gewesen und im Kaufvertrag werde ein allfälliger Mietvertrag erwähnt. Das Grundbuchamt hätte diesem Hinweis bereits beim Einreichen des Gesuchs nachgehen und das Einwohnerregister prüfen können. Zudem hätte das Grundbuchamt sie bereits bei der Einreichung des Gesuches auf mögliche Probleme hinweisen sollen. Durch die nicht sachgemässe Prüfung des Grundbuchamtes habe sich ihre Unkenntnis über drei Jahre hingezogen. Sie seien dadurch der Möglichkeit beraubt worden, selbstständig zu entscheiden und tätig zu werden.