B. Am 17. Februar 2020 reichen A.______ das Formular «Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums» inklusive zweier Hauptwohnsitzbestätigungen beim Grundbuchamt ein. Mit Schreiben vom 20. Februar 2020 wendet sich das Grundbuchamt an die Ehegatten A.______ und ersucht um eine Beschreibung der Wohnsituation und der Raumnutzung des Wohnhauses auf der Parzelle Nr. 1000. Nach einer telefonischen Mitteilung von A.______ hebt das Grundbuchamt mit Verfügung vom 12. März 2020 die am 2. Mai 2017 verfügte Stundung auf. Zugleich verfügt das Grundbuchamt, dass die bisher gestundete Handänderungssteuer von Fr. 14’400.– sowie der Zins und die Gebühr zu bezahlen seien.