A. Die Ehegatten A.______ kaufen am 17. März 2017 die Parzelle B.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Miteigentum. Zugleich ersuchen sie beim Grundbuchamt C.______, Dienststelle D.______ (nachfolgend Grundbuchamt), um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 2. Mai 2017 wird die Stundung gemäss der Selbstdeklaration der Ehegatten A.______ für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs für den Betrag von Fr. 14’400.– gewährt. Für die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.