A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 27. April 2017 erwirbt A.______die Parzelle B.______-Gbbl. Nr. 1000 für Fr. 800'400.– zu Alleineigentum. Am 11. August 2017 meldet Notar C.______ das Geschäft beim Grundbuchamt D.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) an. Zugleich ersucht er das Grundbuchamt um nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer und um deren Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 7. März 2018 stundet das Grundbuchamt die Handänderungssteuer entsprechend der Selbstdeklaration im Betrag von Fr. 14'400.– für die Dauer von 3 Jahren.