(nachfolgend Grundbuchamt) gestützt auf die beiden Selbstdeklarationen vom 22. Februar 2016 die Handänderungssteuer für das Ehepaar A.______ im Betrag von Fr. 10'125.– und stundet diese gleichzeitig für eine Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.