3 3. 3.1 Die Partnerin des Beschwerdeführers hat mit öffentlich beurkundetem Vertrag (Urschrift Nr. 7386) vom 7. Dezember 2016 von ihrer Mutter auf Rechnung künftiger Erbschaft die Liegenschaft D.______ Gbbl.-Nr. 1000 übernommen (Ziffer 2 des Vertrages). Mit gleichem Vertrag hat sie dem Beschwerdeführer die Hälfte dieser Liegenschaft geschenkt und das Grundbuchamt angewiesen, sie und ihren Partner im Grundbuch als Gesamteigentümer mit einem internen Anteil von je 1/2 einzutragen (Ziffer 3 des Vertrages).