Mit Verfügung vom 4. November 2019 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 17. Januar 2017 auf und auferlegte E.______ die gestundete Handänderungssteuer von Fr. 3’960.– zuzüglich Fr. 343.55 Zins und Fr. 300.- Gebühren zur Zahlung. Zur Begründung wies es darauf hin, dass E.______ und seine Lebenspartnerin im fraglichen Zeitraum nicht alleine in der Liegenschaft gewohnt hätten. In der Wohnung im Erdgeschoss habe die Mutter von C.______ gelebt. Daher sei die ausschliessliche Nutzung als Voraussetzung für die nachträgliche Steuerbefreiung nicht erfüllt.