Mit Verfügung vom 17. Januar 2017 veranlagte das Grundbuchamt die auf den Eigentumsanteil von E.______ anfallende Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 3'960.– und stundete diesen Betrag antragsgemäss für eine Dauer von vier Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B. Am 4. Oktober 2019 reichte E.______ beim Grundbuchamt den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums mitsamt Wohnsitzbestätigung der Gemeinde D.______ ein und ersuchte um nachträgliche Steuerbefreiung.