Sachverhalt A. Mit Erbschafts- und Schenkungsvertrag vom 7. Dezember 2016 erwarb einerseits C.______ die Liegenschaft D.______ Gbbl.-Nr. 1000 auf Rechnung künftiger Erbschaft von ihrer Mutter. Mit gleichem Vertrag erwarb andererseits E.______, der Lebenspartner von C.______, unentgeltlich einen Anteil von 50% an 1 dieser Liegenschaft zu Gesamteigentum, unter Übernahme der solidarischen Haftung für sämtliche auf der Liegenschaft lastenden Verpflichtungen. Zu Gunsten der Mutter von C.______ liessen sie ein Wohnrecht an der 2½-Zimmerwohnung im Erdgeschoss begründen.