3 2.2 Das Grundbuchamt begründet die Verfügung damit, dass eine Steuerbefreiung bei einer Liegenschaft mit mehreren Wohnungen nur dann in Betracht falle, wenn das gesamte Objekt von der Erwerberin oder vom Erwerber als Hauptwohnsitz genutzt werde. Wohnten weitere Personen in der Liegenschaft, komme die Steuerbefreiung einzig bei einem gemeinsamen Haushalt in Frage. Allerdings würden bei räumlich abgetrennten Einliegerwohnungen entsprechend getrennte Haushalte vermutet.