2 C. Gegen diese Verfügung erhob Herr A.______ am 5. Dezember 2019 bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) Beschwerde. Darin beantragt er, es sei die Verfügung vom 8. November 2019 aufzuheben und es sei das Grundbuchamt anzuweisen, ihn im Umfang des ursprünglich gestundeten Betrags von Fr. 11‘337.30 von der Steuer zu befreien sowie das bestehende Grundpfandrecht zu löschen. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2019 verzichtete das Grundbuchamt auf eine inhaltliche Stellungnahme zur Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.