D. Mit Verfügung vom 8. November 2019 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 24. August 2015 auf und verpflichtete Herr A.______ zur Zahlung der Steuer im Betrag von Fr. 5‘668.65 zuzüglich 3% Zins ab Datum der Grundbuchanmeldung sowie Gebühren. Gleichzeitig kündigte das Grundbuchamt die Löschung des bestehenden Grundpfandrechts auf dem belasteten Grundstück nach Bezahlung der gestundeten Steuer und des Zinses an.