Gleichzeitig bot das Grundbuchamt Herr A.______ die Möglichkeit, dazu innert Frist Stellung zu nehmen. Daraufhin reichte Herr A.______ mit Schreiben vom 21. Dezember 2017 die im Jahr 2015 erstellte Marktwertermittlung mit Berechnung der Wertquoten der beiden Wohnobjekte in der Liegenschaft ein.