C. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2017 reichte Herr A.______ beim Grundbuchamt ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung mittels GB-Formular 2b und beiliegender Hauptwohnsitzbestätigung ein. Laut der eingereichten Bestätigung hat Herr A.______ in der betreffenden Liegenschaft seit dem 18. Juli 2015 ununterbrochen Hauptwohnsitz. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2017 wies das Grundbuchamt darauf hin, dass zu Lasten der Liegenschaft ein Wohnrecht bestehe, an der Adresse weitere Personen gemeldet seien und dass keine sachenrechtliche Ausscheidung von Mit- oder Stockwerkeigentum vorgenommen worden sei. Gleichzeitig bot das Grundbuchamt Herr A.____