ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 24. August 2015 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 13‘680.– (1.8 % von Fr. 760'000.–) und stundete die Steuer antragsgemäss im Umfang von Fr. 11‘337.30 (1.8 % von Fr. 629'850.– [Wertquote des selbstgenutzten Teils der Liegenschaft]) für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Den Betrag von Fr. 2’342.70 zog das Grundbuchamt ein. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht eingerichtet und im Grundbuch eingetragen.