1.3 A._______________ und B.___________ haben dem veranlagenden Grundbuchamt die auf den Erwerb der Grundstücke D.______ Gbbl. Nr. 1000-1-1, und Gbbl. Nr. 1000-1-2 sowie den beiden Aussenparkplätzen Nr. 10 und Nr. 20 entfallende Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 1'800.-- zuzüglich 3 % Zins seit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Die auf diesen Grundstücken bestehenden Grundpfandrechte werden nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 7